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Thomas Büttner - Obernkirchen
UL Propeller, Herstellung und Vertrieb von Luftportgeräten und Zubehör

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Abs 1. Hinweis

Die von Firma Büttner hergestellten und verkauften UL-Fluggeräte entsprechen dem neusten Stand der Technik. Technische Neuerungen werden ausgiebig getestet, bevor sie in Verkehr gebracht werden. Die Firma Büttner entwickelt und produziert Luftsportgeräte und Zubehör nach höchsten Qualitäts- und Sicherheitsansprüchen. Jeder Benutzer der von uns erworbenen Waren benutzt diese auf eigene Gefahr. Bei unseren Erzeugnissen handelt es sich um teils nicht zertifizierte Gegenstände.

Jeder Benutzer unserer Waren hat alle dafür erforderlichen Berechtigungen und Kenntnisse zu erfüllen.

Abs 2. Vertragsabschluss, Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers.

 

I   

Ein Kaufvertrag ist gültig, wenn die Firma Büttner die Annahme einer Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich bestätigt hat, oder die Lieferung ausgeführt ist. Die Lieferzeit der Bestellung wird individuell zwischen Firma Büttner und dem Vertragspartner vereinbart.

II  

Alle Vereinbarungen sind schriftlich festzuhalten und gelten auch für weitere Vertraglich zugesicherte Leistungen.

III

Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Liefervertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Firma Büttner.

IV

Der Preis des Liefergegenstandes versteht sich ohne Skonto und ohne sonstige Rabatte ggf. zuzüglich Umsatzsteuer. Versandkosten werden extra berechnet.

Abs 3. Zahlung/Zahlungsverzug

 
I  

Der Kaufpreis sowie der Preis für Extraleistungen ist spätestens bei Übergabe des Vertragsgegenstandes oder Versendung fällig.

II   

Bei vereinbarter Teilzahlung ist der Restbetrag bei Warenübergabe bzw. Versendung fällig.

Abs 4. Lieferung und Lieferverzug

 
I

Bei unvorhersehbaren Lieferverzögerungen können neue Absprachen getroffen werden.

II

Bei einer Lieferverzögerung von mehr als 6 Wochen kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt des Kaufvertrages ist in schriftlicher Form einzureichen.

III

Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen, verändern die in II genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.

IV

Konstruktions- und Formänderungen sowie Farbabweichungen seitens Firma Büttner bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird.

Abs 5. Rücktritt vom Kaufvertrag

Bei ungerechtfertigtem Rücktritt des Kaufvertrages ist eine Summe in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages an die Firma Büttner zu zahlen.

Abs 6. Eigentumsvorbehalt

Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages Eigentum der Firma Büttner.

Abs 7. Gewährleistung

 
I   

Für einen gekauften neuen Gegenstand gibt die Firma Büttner eine Gewährleistung ab dem Zeitpunkt der Übergabe für einen Zeitraum von 24 Monaten. Bei gebrauchten Gegenständen gilt die Gewährleistung für einen Zeitraum von 6 Monaten.

II

Der Käufer hat Anspruch auf Beseitigung von Fehlern. Der Käufer kann Ansprüche bei Firma Büttner geltend machen, wenn er den Fehler unverzüglich nach dessen Feststellung schriftlich mitteilt.
Nachbesserungen erfolgen kurzfristig nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz o. Instandsetzung fehlerhafter Teile. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum der Firma Büttner über.

III

Bei Fremderzeugnissen hat sich der Käufer wegen Mängeln zunächst an den Hersteller dieses zu wenden. Gewährleistungsansprüche gegen Firma Büttner hat der Käufer nur, wenn der Hersteller nicht innerhalb angemessener Frist nachbessert.

IV

Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder wenn für den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung Wandlung oder Minderung verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.

V

Gewährleistungspflichten bestehen nicht, wenn der aufgetretene im ursächlichen Zusammenhang damit steht, dass der Käufer einen Fehler nicht gem. II erster Alternative anzeigt u. unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gibt, der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z, B. durch sportlichen Wettbewerb oder der Kaufgegenstand zuvor in einem von Firma Büttner für die Betreuung nicht anerkannten Betrieb instandgesetzt, gewartet o. gepflegt worden ist und der Käufer dies erkennen musste, oder in dem Kaufgegenstand neue Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung Firma Büttner nicht genehmigt hat, oder der Kaufgegenstand in einer von Firma Büttner nicht genehmigten Weise verändert worden ist, oder der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung u. Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat.

VI  

Verschleißgegenstände sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Abs 8. Haftung

 
I

Firma Büttner haftet nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, wenn Firma Büttner, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe sie schuldhaft verursacht hat. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet Firma Büttner dem Käufer gemäß der Haftungshöchstgrenze der Firma. Für die leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden haftet Firma Büttner nur, soweit der Schaden etwaige Leistungen der Sozialversicherungen, privater Unfallversicherung oder privater Sach- / Berufshaftpflichtversicherung übersteigt und Drittschaden nicht durch eine entsprechende Versicherung ersetzt wird. Der Käufer verpflichtet sich, vor Verwendung des Kaufgegenstandes sämtliche erforderlichen Versicherungen abzuschließen. Für die durch leichte Fahrlässigkeit verursachten Schäden beschränkt sich diese Haftung auf die jeweiligen Mindestversicherungssummen nach dem entsprechenden Versicherungsvertrag. Nicht ersetzt werden jedoch Wertminderung des Kaufgegenstandes, entgangene Nutzung, entgangener Gewinn sowie Schäden an Zubehör, das nicht Gegenstand des Liefervertrages ist. Das gleiche gilt für Schäden bei Nachbesserung.

II

Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Firma Büttner gegenüber dem Käufer wird außer in den Fällen des Vorsatzes u. der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Abs 9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Vertragssprache

 

I

Vertragssprache ist Deutsch.

II

Für die gesamte Vertragsbeziehung ist deutsches Recht anwendbar.

III

Erfüllungsort ist der Sitz von Firma Büttner.

 

 

 

 

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